Feinstaub.ch

Beitrag der Behörden

Die Behörden haben den gesetzlichen Auftrag, die Luftbelastung zu verringern.

Aufgrund des seit 1983 geltenden Bundesgesetzes über den Umweltschutz USG leiten Bund, Kantone und Gemeinden Massnahmen ein, um die Luftbelastung zu reduzieren. Dies geschieht auf unterschiedlichen Ebenen.

Folgende Massnahmen gehören unter anderem dazu:

  • stetige Überprüfung der Luftqualität
  • stetiger internationaler Vergleich
  • Information der Bevölkerung
  • Verminderung des Schadstoffausstosses durch Vorschriften und Kontrollen
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In einer Morgeninversion kann die Feinstaubbelastung ansteigen.