Feinstaub.ch

Geplante Massnahmen und Ziele

Verschiedene Massnahmen sollen die Luftqualität in den nächsten Jahren weiter verbessern.

Aktionsplan gegen Feinstaub

Der Bundesrat hat am 16. Juni 2006 den Aktionsplan gegen Feinstaub, der von den Kantonen unterstützt wird, verabschiedet. Fünf zusätzliche Massnahmen ergänzen die bereits ausgearbeiteten Massnahmen des UVEK. Der Aktionsplan Feinstaub soll in den nächsten Jahren zu einer beträchtlichen Verringerung der Russemissionen beitragen und zu einer Minderbelastung während winterlichen Inversionslagen führen.

Medienmitteilung des Bundesamts für Umwelt BAFU

Luftreinhaltekonzept

Der Bundesrat hat am 11. September 2009 das Luftreinhalte-Konzept des Bundes aktualisiert. Er hat die zuständigen Departemente beauftragt, eine Reihe von Massnahmen, die Vorschriften, Anreize und internationale Zusammenarbeit umfassen, zu prüfen:

  • Verschärfung der Vorschriften: Die Grenzwerte für Emissionen von stationären Quellen (Industrie, Heizungen, Landwirtschaft) sowie von Fahrzeugen und Maschinen werden überprüft. Gegebenenfalls werden dem Bundesrat Anpassungen, die dem Stand der Technik entsprechen, vorgeschlagen.
  • Anreize: Es werden Möglichkeiten geprüft, finanzielle Anreize für die saubersten Fahrzeuge und Maschinen der jeweiligen Kategorie einzuführen, z. B. durch eine Umweltetikette oder eine Differenzierung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zugunsten von Lastwagen mit nachgerüsteten Partikelfiltern.
  • Internationale Zusammenarbeit: Die Schweiz ist bezüglich der Anforderungen im Emissionsbereich immer mehr an Entscheidungen gebunden, die auf internationaler Ebene und vor allem von der Europäischen Union getroffen werden. Die Schweizer Delegationen werden sich für fortschrittliche Grenzwerte entsprechend dem Stand der Technik einsetzen.
  • Monitoring der Massnahmen zur Verringerung von Ammoniak: Seit 2008 kann der Bund Massnahmen zur Senkung von Ammoniak-Emissionen unterstützen. Der Erfolg der agrarpolitischen Massnahmen zur Ammoniakminderung wird durch Messungen und Erhebungen zusammen mit den Kantonen überprüft.

Neben den Massnahmen des Bundes verfügen die Kantone zum Teil über eigene Massnahmenpläne, die weitere Vorkehrungen zur Feinstaub- und Russminderung vorsehen.

Medienmitteilung des Bundesamts für Umwelt BAFU