Feinstaub.ch

Zuständigkeiten

Je nach Aufgabengebiet liegen die Zuständigkeiten in der Luftreinhaltung beim Bund, den Kantonen oder den Gemeinden.

Der Bund ist für folgende Massnahmen zuständig:

  • Erarbeitung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), welche Emissionsgrenzwerte für stationäre Schadstoffquellen sowie Immissionsgrenzwerte (Kriterien für die Luftqualität) vorschreibt
  • Abgasvorschriften für alle Arten von Motorfahrzeugen
  • Verschärfung der Abgasnormen (EURO-Normen) im Einklang mit der Europäischen Union
  • Empfehlung, auf Fahrzeuge und Maschinen mit Zweitaktmotoren zu verzichten, da diese bedeutende Mengen an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) ausstossen
  • Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
  • Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene
  • Senkung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten auf Strassen (ausserorts) und Autobahnen (80 bzw. 120 km/h)

Die Zuständigkeiten der Kantone sehen wie folgt aus:

  • Konsequenter Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung
  • Kontrolle der Rückhalteeinrichtungen für Benzindämpfe
  • Umweltorientierte Verkehrspolitik und Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Strassenabschnitten
  • Förderung der VOC- und Stickoxid-Reduktion in kantonalen Betrieben
  • Prüfung von Förderungsmassnahmen für Elektrofahrzeuge
  • Erarbeitung von Massnahmenplänen

Auch die Gemeinden können eine umweltorientierte Verkehrspolitik betreiben. Dazu stehen ihnen unter anderem folgende Instrumente zur Verfügung:

  • Parkraumbewirtschaftung
  • Priorität für den öffentlichen Verkehr
  • Förderung des Langsamverkehrs (Fussgänger, Fahrräder)
  • Förderung der VOC-Reduktion in Betrieben auf Gemeindegebiet
  • Umweltorientierte Beschaffung (lösemittelarme Produkte, schadstoffarme Fahrzeuge)

In den meisten Kantonen wurde auch die Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen (Schwedenöfen, Cheminées etc.) den Gemeinden übertragen. Die Kontrolle wird durch geschultes Personal durchgeführt.